ADAC Jugendsportabzeichen            Antragsformular


Der ADAC belohnt die Anstrengungen der Jugendlichen im lizenzfreien Motorsport mit der Verleihung des ADAC Jugendsportabzeichens. Dieses gibt es in Bronze, Silber und Gold.

Dabei werden die Platzierungen der letzten fünf Jahre nach einem Punkteschlüssel bewertet.

Die genauen Bestimmungen sind nachfolgend aufgelistet. Annette Gallas steht für weitere Fragen zur Verfügung und nimmt die entsprechenden Anträge bis 15.09. entgegen.


Art. 1: Stufen des Jugendsportabzeichens

1.1. Die Verleihung des ADAC-Jugendsportabzeichens für lizenzfreien Sport erfolgt in den Stufen

Bronze bei erreichten 100 Punkten
Silber bei erreichten 200 Punkten
Gold bei erreichten 300 Punkten

1.2 Es kommt jeweils die Stufe des ADAC-Sportabzeichens zur Verleihung, die dem aktuellen Punktestand entspricht. Das bedeutet:

von 100 - 199 Punkten Bronze
von 200 - 299 Punkten Silber
ab 300 und mehr Punkten Gold

Die höhere Stufe beinhaltet jeweils die niedrigere Stufe des ADAC-Jugendsportabzeichens. Wird eine Stufe des ADAC-Jugendsportabzeichens übersprungen, so kann diese nicht mehr rückwirkend beantragt werden.

Art. 2 Beantragung des Jugendsportabzeichens

2.1 Voraussetzung für die Beantragung des ADAC-Jugendsportabzeichens ist die persönliche ADAC-Mitgliedschaft eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (auch als ADAC-Familienmitgliedschaft). Der Antrag kann ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird, gestellt werden.

2.2 Der Antragsteller für das ADAC-Jugendsportabzeichen hat seine Erfolge durch entsprechende Ergebnislisten bzw. Erfolgsnachweise nachzuweisen und zusammen mit dem entsprechenden Antragsformular an seinen ADAC-Ortsclub einzureichen, der diese Unterlagen nach Prüfung an die für ihn zuständige ADAC-Sportabteilung zur weiteren Bearbeitung weiterleitet.

Die für die Antragsstellung notwendigen Formulare sind bei der zuständigen ADAC-Sportabteilung erhältlich. Es werden nur vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Anträge bearbeitet. Wichtig: Auch die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten darf nicht fehlen.

2.3 Die Nachweispflicht für alle Jugendsport-Erfolge liegt beim Antragsteller.

2.4 Anträge für das ADAC-Jugendsportabzeichen müssen bis zum 15. September des laufenden Jahres bei den Ortsclubs eingereicht werden. Für Jugendliche, die keinem Ortsclub angehören, müssen die Anträge ebenfalls bis zum 15. September bei den zuständigen ADAC-Sportabteilungen eingereicht werden.

Anträge, die nach dem 15. September des laufenden Jahres bei den Ortsclubs oder den zuständigen ADAC-Sportabteilungen eingehen, können erst für das folgende Jahr berücksichtigt werden.

2.5 Die Beantragung einer Stufe des ADAC-Jugendsportabzeichens ist jederzeit möglich, wenn der jeweilige Punktestand erreicht ist. Die Auszeichnung erfolgt aber erst bei den Ehrungen des ablaufenden Jahres. Mehrere Stufen des ADAC-Jugendsportabzeichens können in einem Kalenderjahr nicht beantragt werden.

Art. 3: Punktewertung

3.1 Bei der Punktezuteilung ist das Klassenergebnis maßgebend, nur wenn bei Veranstaltungen keine Klassen ausgeschrieben sind, wird das Gesamtergebnis zur Wertung zugrunde gelegt. Bei mehreren Erfolgen mit ein und demselben Fahrzeug bei einer Veranstaltung wird nur ein Erfolg gewertet.

3.2 Die Auswertungstabelle für das ADAC-Jugendsportabzeichen ist im Anhang zu diesen Bedingungen zu finden.

Art. 4: Erläuterung zur Punktewertung

4.1 Für die Punktewertung zum ADAC-Jugendsportabzeichen werden nur Jugendsport-Veranstaltungen herangezogen, die von ADAC-Gliederungen veranstaltet werden.

4.2 Gewertet werden folgende Disziplinen für das ADAC-Jugendsportabzeichen:

Kart-Slalom Motorboot-Turnier
Kart 2000 Hovercraft
Kart-Trophy Mini-Car
Kart-Turnier Seifenkisten
Elobilsport Tretcar
Motorrad-Trial Fahrrad-Trial
Moto-Cross BMX und Mountainbike
Mini-Bike  

4.3 Die Verleihung einer Stufe des ADAC-Jugendsportabzeichens kann bei Vorliegen eines das Ansehen des Sports, oder des ADAC, oder eines Ortsclubs schädigenden Verhaltens, gleich welcher Art, ohne Angabe einer Begründung verweigert oder ausgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des ADAC-Jugendsportabzeichens besteht nicht. In Streitfällen entscheidet der Sportausschuss des ADAC endgültig.

Art. 5: Gültigkeit

5.1 Diese ADAC-Jugendsportabzeichen-Bedingungen treten ab 1. Januar 2006 in Kraft und gelten für Veranstaltungen ab diesem Datum. Erfolge bei Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt werden nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen gewertet.

Anhang:

ADAC-Jugendsportabzeichen-Punktewertung

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
i. W.
Platz
6
5
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
Punkte

Bei weniger als 6 Teilnehmern in einer Klasse erhalten diese nur 1 Punkt.

Motoball

gewonnen
unentschieden
verloren
Aktiv
Ersatz
Aktiv
Ersatz
Aktiv
Ersatz
6
3
3
1,5
1,5
0,5

Quelle: ADAC Broschüre "Motorsport 2007" der Sportabteilung des ADAC Südbaden e. V.

 

 

 

 

 

 

 
 
 

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Letztes Update:
01.10.2008 10:00
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